Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB des Photographen-Handwerks (Bundesanzeiger Nr. 88 vom 15. Mai 2002 – Seite 10.436)
I. Allgemeines
II. Urheberrecht
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
IV. Haftung
V. Nebenpflichten
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Digitale Fotografie
IX. Bildbearbeitung
X. Nutzung und Verbreitung
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.